Durch Zuschläge – abhängig von der Anzahl der Öko-Punkte – können die maximal förderbaren Kosten pro Wohnung auf EUR 50.000,- erhöht werden.Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 15 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren.Erstauskünfte ohne Garantie eines Aktenzugangs bis auf Weiteres unterErrichtung oder Umgestaltung der HaustechnikanlagenSicherheitsmaßnahmen an Wohnhäusern, Wohnungen und WohnheimenSchaffung von neuem Wohnraum in bestehenden GebäudenErhaltungsarbeiten an Mehrfamilienwohnhäusern, welche im Sinne des § 3 Abs. B. Heizöl, Kohle, Gas) gegen moderne Gas-Brennwertsysteme werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert, u.a.

Hinsichtlich der thermischen Qualität sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Annuitätenzuschüssen im Ausmaß von 45 % zu Bankdarlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren oder wahlweise in der Gewährung eines Förderungsbeitrages im Ausmaß von 30 % zu den festgestellten förderbaren Kosten.Gemeinden, Gemeindeverbände und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützigen Bauvereinigungen werden Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (0,5 % Verzinsung, Laufzeit 28 Jahre) gewährt.Für die Umsetzung von ökologischen, nachhaltigen und baukulturellen Maßnahmen nach den Richtlinien der Ökologischen Wohnbauförderung kann ein nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag von EUR 7,-- je Quadratmeter förderbare Wohnnutzfläche gewährt werden.Erstauskünfte ohne Garantie eines Aktenzugangs bis auf Weiteres unterWohnungen und Wohnheime gemeinnütziger Betreiber IchTus, Klimaschutz, Land Steiermark. Dachgeschoßausbau)RSS Feed des Referates Kommunikation Land Steiermark Land Salzburg: Gesetzesvorlage für Sanierungsoffensive – Sanierungsförderung Neu – Förderbare Maßnahmen zur Sanierung Im Rahmen der Sanierungsoffensive im Jahr 2020 möchte die Landesrätin Andrea Klambauer eine Gesetzesvorlage im Landtag in Salzburg einbringen. Förderungen zur Wohnhaussanierung Sanierungen, Anpassung von Wohnverhältnissen und Sonderförderungen des Landes Steiermark Gemeinden, Gemeindeverbände und Gesellschaften, die mehrheitlich im Eigentum von Gemeinden stehen, sowie gemeinnützigen Bauvereinigungen werden Förderungsdarlehen des Landes Steiermark (0,5 % Verzinsung, Laufzeit 28 Jahre) gewährt. muss ein Energieausweis vorliegenMaßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärmeschutzes der Fenster, Außentüren, Außenwände, Dachschrägen, Wände zum nicht beheizten Dachraum, obersten Geschoßdecke sowie Wände und Fußboden gegen das ErdreichErrichtung oder Umgestaltung von Heizungs-, Elektro-, Sanitär- und WasserleitungsanlagenNeuschaffung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden (z.B.

Die maximal förderbaren Kosten pro Wohnung betragen EUR 30.000,-. 2 Mietrechtsgesetz keine Deckung finden, und bei Eigenheimen Wohnbau in der Steiermark. Erhaltungsarbeiten an Mehrfamilienwohnhäusern, welche im Sinne des § 3 Abs. Sanierungsförderung durch das Land Steiermark.

Sofern mit Kostenvoranschlägen angesucht wird, erfolgt eine Vorprüfung.

Wir haben einen genauen Blick darauf geworfen und Ihnen die geeignetsten Förderungsmöglichkeiten für Ihre Altbausanierung in der Steiermark herausgesucht. Energieberatung Steiermark Produktunabhängige und kostenlose Beratung rund ums Bauen, Sanieren, Heizen und Wohnen Das Wohnbauportal des Landes Steiermark informiert Sie über das breite Angebot verschiedener Förderungen des steirischen Wohnbauförderungsgesetzes und erneuerbaren Energien sowie zum Baurecht, Wohnungsbörsen oder Vorhaben im Bereich Eigenheim, Jungfamilie, Revitalisierung etc. Durch Zuschläge – abhängig von der Anzahl der Öko-Punkte – können die anerkennbaren Sanierungskosten pro Wohnung auf EUR 50.000,- erhöht werden. Für die fachgerechte Sanierung und Renovierung Ihres Wohnhauses gibt es vom Land Steiermark einige Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen den Umbau finanziell erleichtern. Die anerkennbaren Sanierungskosten pro Wohnung sind mit EUR 30.000,- begrenzt. RSS Feed des Referates Kommunikation Land Steiermark Die Baubewilligung für die Errichtung des zu fördernden Objekts muss zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 30 Jahre zurückliegen,Eine Benützungsbewilligung für das zu fördernde Objekt muss jedenfalls vorliegen.Bei einem Investitionsvolumen über EUR 30.000,-- kann in begründeten Ausnahmefällen auch mit Kostenvoranschlägen um die Förderung angesucht werden.